Hunde in unsere Heimat - St. Georgen im Schwarzwald

 

Neben dem Verein der Hundefreunde gibt es noch einige wichtige und wissenswerte Dinge rund um den Hund in der Bergstadt. Die folgenden Links und Informationen sollen euch bei der Orientierung etwas Helfen.


Hinweis:
Die Informationen wurden von uns im Laufe der Zeit zusammengetragen und werden, so gut es geht, aktuell gehalten. Dennoch können wir keine Garantie auf Vollständigkeit und Richtigkeit geben.

 

Die Seite ist noch im Aufbau. Entschuldigt bitte, daß Inhalt und Funktion noch nicht ganz unserem Anspruch genügt.

Hundestationen

 

DogStationHundestationen, auch DocStation oder Hundeklo genannt, sind Mülleimer, die zusätzlich einen Spender für Kotbeutel enthalten. Jeder Hundeführer kann sich bei Bedarf kostenlos bedienen. Die Stationen sollten allerdings nicht dazu missbraucht werden um sich für die nächsten 2 Wochen mit Tüten einzudecken. 

 

Eine interaktive Karte mit allen Hundestationen findet ihr hier

 dogstation

 

Auch die Entsorgung von Hundekot ist in der Polizeiverordnung St. Georgen geregelt (§12).

Darüber hinaus möchten wir allerdings noch einen Appell an alle Hundebesitzer richten. Entsorgt die Hinterlassenschaften eurer Vierbeiner wann immer es geht und auf jeden Fall an folgenden Stellen:

  • Wenn sie auf Wald- und Wanderwegen liegen.
    Es ist zum einen ekelhaft wenn man rein tritt, zum anderen schaden sie dem Bild das Besucher von St. Georgen bekommen.

  • An Rändern von Weiden mit Nutztieren.
    Hundekot kann gefährliche Parasiten (Neospora Caninum) enthalten. Wird er von Kühen aufgenommen kommt es zum Befall von Organen, Feten und Fruchthüllen. Das Hunde auf den Weiden und Feldern im Sommerhalbjahr nichts verloren haben, versteht sich hoffentlich von selbst.

 

Vorschrifften zur Leinenpflicht

 

Die Leinenpflicht in der Bergsadt wird durch die Polizeiverordnung gergegelt. In §11 (3) findet ihr die die notwendigen Informationen.

 

Ausserhalb des Stadtgebietes gibt es bei uns zwar keine Leinenpflicht, wir möchten aber dennoch auf den Appell der Jäger aufmerksam machen.

Im Winter bei viel Schnee und im Frühjahr (bis etwa Mitte Juli) sollten die Hunde an Waldrändern und in den Wäldern bitte an die Leine genommen werden. Insbesondere Fellnasen mit Jagdtrieb und solche die ein „Hier“ ihres Hundehalters nicht immer so ernst nehmen wenn was gutriechendes in der Luft liegt.

Im Winter bedeutet ein im Wald streunender Hund extremer Stress für Rehe und andere Wildtiere. Dies führt zu zusätzlichem Energieverbrauch der, wegen dem ohnehin spärlichen Futterangebot, den Wildtieren das Überleben unnötig schwer macht.

Im Frühjahr wird der Nachwuchs groß gezogen. Kommt z.B. ein Rehkitz mit einem Hund in Berührung, oder nimmt andesweitig dessen Geruch an, wird es von der Ricke fast immer verstoßen und hat nur noch geringe Überlebenschancen. Stöbert euer Vierbeiner gar eine Wildschweinrotte mit Frischlingen auf, wird es für ihn lebensgefährlich wenn die Bache zum Angriff bläst.

In diesen Zeiten und Gebieten den Hund an eine Schleppleine zu nehmen, schränkt seine Freiheit nicht wirklich ein. Zugegeben … der richtige Umgang mit einer Schleppleine sollte gelernt sein.

Hundesteuer

 

Unser Städtle liegt mit den Sätzen für die Hundesteuer im Mittelfeld des Landes. Also weder übertrieben hoch, noch bemerkenswert niedrig. Auf der Homepage der Stadt sind die aktuellen Steuersätze zu finden.

 

Wenn wir gerade dabei sind, hier noch einige Informationen zur Hundesteuer die helfen einige Mythen klar zu stellen ...

Interessantes zur Hundesteuer

Die Hundesteuer wurde bereits im Mittelalter erfunden. Lehnsherren fanden es eine tolle Idee von ihren Bauern ein so genanntes Hundekorn zu verlangen.

Erstmals in Deutschland wurde die Hundesteuer 1807 in Offenbach eingeführt um Kriegsschulden zu bezahlen. Zwei Jahre später folgte Sachsen-Coburg. Hier war der Grund allerdings die Anzahl der Hunde zu begrenzen um die Ausweitung von Seuchen zu reduzieren. In Preussen erfolgte die Einführung als eine Art Luxussteuer, in Bayern als eine Nutzgebühr für Hunde. Es gab also von jeher die unterschiedlichsten Gründe für die Hundesteuer. Einen vorgeschriebenen Verwendungszweck gibt es bis heute keinen.

Die Hundesteuer ist nicht Zweckgebunden!

Für die meisten Gemeinden ist die Hundesteuer einfach nur eine willkommene Quelle um Löcher in der Kasse zu stopfen.

Wer also glaubt, dass Städte und Kommunen die Steuer u.a. dazu nutzen müssen, die Hinterlassenschaften seines Vierbeiners von der Straße zu wischen, oder Parkanlagen zu säubern, irrt gewaltig. Im Gegenteil, dies obliegt dem Hundeführer. Wer die Tretminen in bewohnten Gebiet liegen läßt, begeht eine Ordnungswiedrigkeit die bei einer Anzeige mit einem Busgeld belegt wird. In St. Georgen ist dies ebenfalls in der Polizeiverordnung geregelt.

 

Übrigens ...

In den meisten Ländern Europas wurde die Hundesteuer mittlerweile wieder abgeschafft. Es bleibt abzuwarten bis Deutschland dies ebenso tut. Wo doch in Europa alles so einheitlich geregelt sein soll und sogar Bannanen eine vorgeschriebene Biegung haben müssen ;-)

 

Comming soon ...

 

Tierärzte in der Stadt

 

Wanderwege rund um St. Georgen

 

Restaurants in denen Hunde willkommen sind

 

Hundefutter und Tierbedarf

 

Tierschutzverein