Platzordnung

Fassung vom: 01.07.2020

Diese Platzordnung soll niemanden einschränken. Doch zur Sicherheit und dem Schutz aller Menschen und ihrer Hunde, müssen bestimmte Regeln beachtet werden, damit der Übungsbetrieb im Interesse aller reibungslos durchgeführt werden kann.


(1) Allgemeines

  1. Disziplin, Rücksichtnahme, Mitarbeit und gegenseitige Unterstützung sind oberster Grundsätze auf unserem Platz.
  2. Diese Platzordnung gilt für die Bereiche Übungsplatz, Vereinsheim, Parkplätze sowie angrenzende Freiflächen.
  3. Für alle Nutzer des Hundeplatzes gelten die Satzung, die Platzordnung, und andere Dokumente des „Verein der Hundefreunde 1954 St. Georgen e.V.
  4. Die Aufsicht auf dem Hundeplatz obliegt den Trainern und Vorstandsmitgliedern.
  5. Für die Trainingsstunden sind die Trainer und Übungsleiter verantwortlich. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Dies gilt auch bei Stadt- oder Ausbildungsgängen außerhalb des Platzes.
  6. Der Platz ist sauber zu halten und Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.
  7. Das Übungsgelände, die Geräte, die Gebäude und der Zaun werden zu jeder Zeit pfleglich behandelt.
  8. Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen der Trainer oder des Vorstandes können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

 

(2) Bewegen auf dem Gelände

  1. Das Parken der Autos ist nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt. Das Befahren des Vereinsgeländes hat in Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen.
  2. Grundsätzlich sind alle Hunde an der Leine zu führen. Um die Hunde frei laufen zu lassen bedarf es der Erlaubnis eines Trainer oder Übungsleiter.
  3. Die Hunde sind an einer kurzen Leine zu führen, Flexi- Leinen sind nicht erwünscht.
  4. Raufer oder bissige Hunde sind grundsätzlich, ohne spezielle Aufforderung des Vereines, vom Besitzer mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen.
  5. Vor dem Betreten des Übungsplatzes sollte der Hund reichlich Gelegenheit zum Lösen haben. Das Lösen auf dem Übungsplatz ist nicht gestattet. Jede Verunreinigung durch den Hund ist unverzüglich zu beseitigen.

 

(3) Übungsbetrieb

  1. Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist nur mit gültiger Mitgliedschaft oder nach Entrichtung der Trainingsgebühr möglich.
  2. Beim Auf- und Abbau vor und nach den Übungsstunden sind die Hunde angeleint oder liegen zuverlässig im Platz.
  3. Auf den Übungsplätzen gilt Rauch- und Alkoholverbot.
  4. Hunde, die nicht ordnungsgemäß geimpft, krank oder krankheitsverdächtig sind, sowie läufige Hündinnen sind vom Übungsbetrieb fern zu halten.
  5. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschließen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie der Platzordnung.

 

(4) Vereinsheim

  1. Das Betreten des Vereinsheims mit Hund ist nicht gestattet. Eine Ausnahme stellen Welpen bis 6 Monate dar.
  2. Der Aufenthalt im Küchenbereich ist nur eingewiesenen Personen gestattet. Keine Selbstbedienung.
  3. Um Reinhaltung des Vereinsheims und der Toilettenanlagen wird im eigenen Interesse gebeten.
  4. Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/Besucher wird keine Haftung übernommen. Das Benutzen der Garderobe, diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr.

 

(5) Haftung / Versicherung

  1. Das Betreten des Platzes geschieht auf eigene Gefahr und ist ohne Anwesenheit eines Trainers untersagt. Ausnahmen können auf begründeten Antrag zugelassen werden. Der Antrag ist an den Vorstand zu richten.
  2. Der Verein übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Weder an Personen, Hunden, Kraftfahrzeugen etc.
  3. Die Hundehalter haften für durch ihren Hund entstandene Schäden nach den allgemeinen gesetzlichen
    Bestimmungen. Eltern haften für Ihre Kinder, Mitglieder für ihre Gäste.
  4. Die Teilnahme am Training/Unterricht ist nur nach Vorlage eines gültigen Impfausweises und des
    Versicherungsnachweises möglich. Der Hundehalter ist verpflichtet eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für seine/n Hund/e abzuschließen und seine/n Hund/e altersentsprechend impfen zu lassen.
  5. Hundeführer, welche unter Einfluss von Rauschmitteln (Alkohol, Drogen, Tabletten etc.) stehen, werden des Hundeplatzes verwiesen.

 

Anregungen oder Beschwerden sind schriftlich an den Vorstand zu richten.

Wir danken für Euer Verständnis!

01.07.2020 Der Vorstand